Kosten
Die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. In diesem Fall rechne ich nach tatsächlichem Zeitaufwand mit einem Honorar von 60 €/Stunde ab.
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Bei Angehörigen einer privaten Krankenkasse oder Personen mit einer Zusatzversicherung, besteht die Möglichkeit einer teilweisen Übernahme durch die Versicherung. Dies ist jedoch abhängig von den individuellen Vereinbarungen zwischen dem Patienten und dem Versicherer.
In diesem Fall erstelle ich Ihnen eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1986). Da meine Sätze jedoch teilweise von dieser Gebührenordnung abweichen, kann ich nicht in jedem Fall eine vollständige Erstattung garantieren.
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Ich weise darauf hin, dass meine Gebühren unabhängig von einer evtl. Übernahme durch eine Krankenversicherung von Ihnen zu begleichen sind.
Gerne erläutere ich Ihnen die Kosten in einem persönlichen Telefonat (Tel. 02484 / 918 751).
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Fahrtkosten
Im Mechernicher Stadtgebiet und den dazugehörigen Außenorten fallen keine Fahrtkosten für die Hausbesuche an. Bei Fahrten zu anderen Orten fallen Fahrtkosten in Höhe von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer an.
Im Mechernicher Stadtgebiet und den dazugehörigen Außenorten fallen keine Fahrtkosten für die Hausbesuche an. Bei Fahrten zu anderen Orten fallen Fahrtkosten in Höhe von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer an.